Allgemeine geschaftsbedingungen
DualResorts Bedingungen
Der niederländischsprachige Text ist geltend. Im Falle von Gegensätzlichkeiten zwischen der deutschsprachigen und der niederländischsprachigen Fassung prävaliert die niederländischsprachige Fassung.
Artikel 1: Definitionen
In diesen Bedingungen wird verstanden unter:
- Ferienunterkunft: Bungalow, Ferienhaus, Chalet, Appartments und dergleichen;
- Unternehmer: der Betrieb (DualResorts/Dual Projekte RW GmbH) die dem Gast die Ferienunterkunft zur Verfügung stellt;
- Gast: derjenige, der mit dem Unternehmer den Vertrag in Sachen der Ferienunterkunft schließt;
- Mitgast: die ebenfalls im Vertrag genannte(n) Person(en);
- einem Dritten: jede andere Person, die nicht der Gast und/oder sein Mitgast ist;
- vereinbartem Preis: der Betrag, der für die Benutzung der Ferienunterkunft bezahlt wird; hierbei ist anhand einer Preisliste anzugeben, was nicht im Preis einbegriffen ist;
- Kosten: alle mit dem Betrieb des Erholungszentrums zusammenhängenden Kosten des Unternehmers;
- Informationen: schriftliche/ elektronische Daten über die Benutzung der Ferienunterkunft, die Einrichtungen und die Regeln in Bezug auf den Aufenthalt;
- Annullierung: die schriftliche Beendigung des Vertrags durch den Gast, und zwar vor dem Anfangsdatum des Aufenthalts.
- ein Konflikt: wenn eine beim Unternehmer eingereichte Be schwerde des Urlaubers nicht zur Zufriedenheit der Parteien gelöst wurde.
Artikel 2: Inhalt des Vertrags
- Der Unternehmer stellt dem Gast zu Erholungszwecken, also nicht für permanente Bewohnung, eine Ferienunterkunft der vereinbarten Art oder des vereinbarten Typs zur Verfügung, und zwar für den vereinbarten Zeitraum und zu dem vereinbarten Preis.
- Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Gast die schriftlichen Informationen, aufgrund deren der Vertrag unter anderem geschlossen wird, im Voraus auszuhändigen. Der Unternehmer hat den Gast von Änderungen dieser Informationen immer rechtzeitig schriftlich in Kenntnis zu setzen.
- Wenn die Informationen erheblich von den beim Eingehen des Vertrags erteilten Informationen abweichen, ist der Gast berechtigt, den Vertrag ohne Kosten rückgängig zu machen.
- Der Gast ist verpflichtet, den Vertrag und die Regeln in den dazugehörigen Informationen einzuhalten. Er hat dafür zu sorgen, dass ein Mitgast und/oder ein Dritter/ Dritte, der bzw. die ihn besucht/ besuchen und/oder sich bei ihm aufhält bzw. aufhalten, den Vertrag und die Regeln in den dazugehörigen Informationen einhalten.
Artikel 3: Dauer und Beendigung des Vertrags.
Der Vertrag endet von Rechts wegen nach Ablauf des vereinbarten Zeitabschnitts, ohne dass dazu eine Kündigung erforderlich ist.
Artikel 4: Preis und Preisänderung
- Der Preis wird auf der Grundlage der in diesem Moment geltenden Tarife vereinbart, die der Unternehmer festgesetzt hat.
- Wenn nach Festsetzung des vereinbarten Preises durch eine zusätzliche Belastung seitens des Unternehmers infolge einer Änderung der Lasten und/ oder Abgaben, die sich direkt auf die Ferienunterkunft oder den Gast beziehen, extra Kosten entstehen, können diese auch nach Abschluss des Vertrags an den Gast weitergegeben werden.
Artikel 5: Bezahlung
- Der Gast hat die Zahlungen in Euros zu leisten, es sei denn, dass etwas anderes vereinbart worden ist, und zwar unter Einhaltung der vereinbarten Fristen.
- Wenn der Gast trotz vorheriger schriftlicher Mahnung seine Zahlungsverpflichtung binnen einer zweiwöchigen Frist nach Erhalt der schriftlichen Mahnung nicht oder nicht auf angemessene Weise erfüllt, ist der Unternehmer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, und zwar unbeschadet des Rechtes des Unternehmers auf vollständige Bezahlung des vereinbarten Preises.
- Wenn der Unternehmer am Ankunftstag nicht im Besitz des gesamten geschuldeten Betrags ist, ist er berechtigt, dem Gast den Zugang zur Ferienunterkunft zu verweigern, unbeschadet des Rechtes des Unternehmers auf vollständige Bezahlung des vereinbarten Preises.
- Die dem Unternehmer mit Recht entstandenen außergerichtlichen Kosten nach einer Inverzugsetzung gehen zu Lasten des Gast. Wenn der Gesamtbetrag nicht rechtzeitig bezahlt worden ist, wird nach schriftlicher Zahlungsaufforderung der gesetzlich festgelegte Zinssatz auf den noch ausstehenden Betrag in Rechnung gestellt.
Artikel 6: Annullierung
Im Falle einer Annullierung zahlt der Gast eine Gebühr an den Unternehmer. Dies beträgt:
- bei Annullierung mehr als zwei Wochen vor Beginn 50 % des vereinbarten Preises;
- bei Annullierung innerhalb von zwei Wochen vor Beginn 100 % des vereinbarten Preises;
Der Unternehmer rät den Gästen, eine eigene Storno- und Reiseversicherung abzuschließen.
Artikel 7: Benutzung durch Dritte
- Benutzung der Ferienunterkunft durch Dritte ist nur erlaubt, wenn der Unternehmer dazu schriftlich seine Zustimmung gegeben hat.
- Die Zustimmung kann unter bestimmten Bedingungen gegeben werden, die wenn dies der Fall ist im Voraus schriftlich festzulegen sind.
Artikel 8: Vorzeitige Abreise des Erholungssuchenden
Der Erholungssuchende hat den vollständigen Preis für den vereinbarten Tarifzeitraum zu bezahlen.
Artikel 9: Zwischenzeitliche Beendigung durch den Unternehmer und Räumung bei einer schuldhaften Nicht- oder Schlechterfüllung und/ oder einer unerlaubten Handlung
- Der Unternehmer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen:
- wenn der Gast, der Mitgast und/oder ein Dritter/ Dritte die Verpflichtungen aus dem Vertrag, die Regeln in den dazugehörigen Informationen und/oder die staatlichen Vorschriften, trotz vorheriger schriftlicher Warnung, nicht oder nicht auf angemessene Weise erfüllt/ erfüllen bzw. einhält/ einhalten, und zwar in solchem Maße, dass dem Unternehmer billigerweise nicht zugemutet werden kann, den Vertrag fortzusetzen;
- wenn der Gast, trotz vorheriger schriftlicher Warnung, den Unternehmer und/ oder Mitgast belästigt, oder die gute Atmosphäre auf dem Gelände oder in der direkten Umgebung des Geländes vergiftet;
- wenn der Gast, trotz vorheriger schriftlicher Warnung, durch die Weise, in der er die Ferienunterkunft benutzt, die Bestimmung des Geländes missachtet.
- Wenn der Unternehmer eine zwischenzeitliche Kündigung und Räumung wünscht, hat er dies den Gast durch persönlich ausgehändigten Brief wissen zu lassen. Die schriftliche Warnung kann in dringenden Fällen unterlassen werden.
- Nach Kündigung hat der Gast dafür zu sorgen, dass die Ferienunterkunft geräumt ist und das Gelände möglichst bald, jedoch spätestens innerhalb von 24 Stunden, verlassen ist.
- Der Gast bleibt im Prinzip verpflichtet, den vereinbarten Tarif zu bezahlen.
Artikel 10: Gesetzgebung und Regeln
- Der Gast hat jederzeit dafür zu sorgen, dass die Ferienunterkunft, sowohl in als auch extern, alle Umwelt und Sicherheitsanforderungen erfüllt, die behördlicherseits an die Ferienunterkunft gestellt werden (können).
- Der Gast ist verpflichtet, alle auf dem Gelände geltenden Sicherheitsvorschriften genau einzuhalten. Ebenfalls hat er dafür zu sorgen, dass ein Mitgast und/ oder ein Dritter/ Dritte, der/ die ihn besucht/ besuchen und/ oder sich bei ihm aufhält/ aufhalten, die auf dem Gelände geltenden Sicherheitsvorschriften genau einhält/ einhalten.
Artikel 11: Instandhaltung und Anlage
- Der Unternehmer ist verpflichtet, das Freizeitgelände und die zentralen Einrichtungen gut instand zu halten.
- Der Gast ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Zustand der Ferienunterkunft und der direkten Umgebung während der Laufzeit des Vertrags nicht geändert wird.
- Dem Gast, dem Mitgast und/ oder (dem) Dritten ist es nicht erlaubt, auf dem Gelände zu graben, Bäume zu schlagen, Sträucher zu stutzen oder eine andere, ähnliche Aktivität auszuführen.
Artikel 12: Haftung
- Die gesetzliche Haftung des Unternehmers für anderen Schaden als Personenschaden und Schaden mit tödlichem Ausgang beschränkt sich auf einen Höchstbetrag von € 455.000,00 pro Vorfall. Der Unternehmer ist verpflichtet, sich dagegen zu versichern.
- Der Unternehmer ist nicht für einen Unfall, Diebstahl oder Schaden auf seinem Gelände haftbar, es sei denn, dass dies die Folge von Mängeln ist, die dem Unternehmer anzurechnen sind.
- Der Unternehmer ist nicht für Folgen extremer Wetterverhältnisse oder andere Formen höherer Gewalt haftbar.
- Der Unternehmer ist für Störungen in den Vorsorgungseinrichtungen haftbar, es sei denn, dass es sich um höhere Gewalt handelt.
- Der Gast haftet dem Unternehmer gegenüber für Schaden, der durch das Verrichten oder Unterlassen von Handlungen durch ihn selber, den Mitgast und/oder den/ die Dritten verursacht wurde, soweit es sich um Schaden handelt, der dem Gast, dem Mitgast und/oder dem/ den Dritten angerechnet werden kann.
- Der Unternehmer ist verpflichtet, passende Maßnahmen zu treffen, nachdem ihm der Gast gemeldet hat, dass andere Gast ihn belästigt haben.